Projekt verkaufen

  • Hallo zusammen,

    ich weiß leider nicht genau, wo ich das hier im Forum posten soll, hier passt dann aber am besten.
    Falls ich was übersehen haben sollte, bitte verschieben. :danke_ATDE:

    Beispiel:

    Quote

    Ich habe einen Raspberry Pi mit Hardware A, Hardware B, Software A, Software B und mache daraus ein Projekt


    Die meiste Sotware vom Raspberry Pi ist ja frei lizensiert. Wie ist denn da die Lage?

    Ich verkaufe ja nicht die Sotware unter einem anderen Namen, sondern das fertige Produkt als solches?

    Andere Firmen kaufen ihre Teile ja auch von Herstellern. Und die Teile landen dann als Komponenten im fertigen System, welches dann so verkauft wird.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen :helpnew:

  • Was die Software betrifft:
    Die meisten freien Softwarelizenzen schliessen kommerzielle Nutzung, Weitergabe gegen Bezahlung etc nicht aus. Warum sollten sie auch, dann wäre die Software nicht mehr "frei".
    Siehe u.a. https://www.gnu.org/philosophy/selling.de.html (es gibt diverse andere freie Softwarelizenzen)

    Wenn du nichts zu sagen hast, sag einfach nichts.

    Edited once, last by llutz (January 13, 2017 at 5:37 PM).

  • Also so einfach ist das nun auch wieder nicht ;) ...

    Zunächst müsstest Du mal genau definieren, was Du denn jetzt vermarkten willst.
    Wenn Du die Hardware mitlieferst, dann übernimmst Du dafür natürlich auch die Gewährleistung und den Support. Setzt allerdings auch voraus, dass Du die Hardware überhaupt vermarkten darfst.
    Handelt es sich nur um die Software gilt es natürlich die Lizenzbestimmungen der verwendeten Software-Komponenten zu beachten (das schliesst auch die der verwendeten Tools - auch z.B. zur Dokumentation - mit ein).
    Manches ist eben nicht kommerziell nutzbar oder nur unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. Hinweis auf den Original-Autor und/oder die Offenlegung des Quellcodes ...
    Zudem wirst Du auch hier wohl Unterstützung sowie Service in Form von z.B. Updates liefern müssen.
    Wie es mit der Haftung für evtl. Schäden aussieht kommt imho auf den Vertragstext an. Ich würde mir da einen guten Anwalt und ausserdem eine gute Haftpflicht zulegen ...
    Möglicherweise kommen da aber auch Produkt-Haftungs-Geschichten wie Patentrechte mit dazu ...

    Alles in allem nicht so ganz trivial.

    btw: ich denke mal, das gehört nach Offtopic, da kein spezielles Pi-Thema ...

    cu,
    -ds-

  • Ich schrieb auch nicht, dass das trivial ist, sondern wies lediglich darauf hin, dass freie Software und Verkauf kein Widerspruch ist/sein muss.
    Dass Lizenzen aller gelieferten Komponenten (und vieles mehr) beachtet werden müssen, ist selbstverständlich.

    Wenn du nichts zu sagen hast, sag einfach nichts.

  • Hi,
    das meinte ich damit auch nicht, sondern dass das mit der Software viel zu kurz gesprungen ist und da u.U. ein Riesenrattenschwanz dran hängt ...
    Da ist die Homepage inkl. der eingesetzten Medien ( Bilder, Sounds, ... ) plötzlich nicht mehr privat - das kann sich bis zum tool, mit der sie erstellt wurde, auswirken.
    In der Doku sind dann z.B. die eagle-Schaltpläne ebenfalls kommerziell ...

    Und, und, und ...

    cu,
    -ds-

  • Hallo PasiB,

    bevor man Dir mit Ratschlägen sinnvoll weiterhelfen kann, solltest Du genau beschreiben, was Du eigentlich vorhast.

    Wir hatten vor einiger Zeit mal eine ähnliche Frage. Da hat sich dann herausgestellt, das der Anteil des "Projekteurs" so ziemlich bei Null liegt. Die komplette Hardware wird zugekauft. Betriebssystem ist Standard, an den Anwendungsprogrammen hat der "Projekteur" keinerlei Anteile bzgl. Entwicklung.
    Das sind dann die denkbar ungünstigsten Voraussetzungen.

    Als Inverkehrbringer haftest Du komplett für alles. Hast Du mal an ein CE-Kennzeichen und die organisatorischen Voraussetzungen dafür gedacht? Das alleine ist ein Thema für sich. Lohnt sich überhaupt nur bei einer entsprechenden Stückzahl unveränderter Komponenten.


    Wenn Du Software-Komponenten (Libraries, Frameworks, ...) Dritter nutzen willst, dann solltest Du Dich tief in deren Lizenzmodell vergraben. Sonst stehst Du mit einem Bein dort, wo Du nicht hin möchtest. Fast alle erlauben die Nutzunhg für private Zwecke. Sobald Du aber mit der geistigen Leistung anderer einen Reibach machen möchtest, kann es Einschränkungen geben, die ggf. so gravierend sein können, dass sich das ganze Vorhaben verbietet.


    Interessanter wird's, wenn Du auf Basis Raspberry Pi und eines seiner Betriebssysteme eine Anwendung entwickelt hast, eine Elektronik dazu entwickelt hast, die irgendetwas zusammen machen, was Alleinstellungsmerkmal wäre - sobald es auf den Markt kommt. Das ändert zwar auch nichts bzgl. Haftung und CE etc., aber dann stehst Du auch hinter dem Produkt, weil es Dinge beinhaltet, die Du selber entwickelt hast. Du kannst auf Anpassungen selber schnell reagieren, Du kannst Innovationen selber realisieren. Bei kompletter Inanspruchnahme von Arbeiten Dritter entfällt dies.


    Beste Grüße

    Andreas

    Ich bin wirklich nicht darauf aus, Microsoft zu zerstören. Das wird nur ein völlig unbeabsichtigter Nebeneffekt sein.
    Linus Torvalds - "Vater" von Linux

    Linux is like a wigwam, no windows, no gates, but with an apache inside dancing samba, very hungry eating a yacc, a gnu and a bison.

  • Okay, dann fasse ich das mal zusammen.

    Wenn ich Software verwende, die von anderen geschrieben wurde, dann sollte ich am besten mit den Lizenzen zu einem Anwalt gehen lassen und ihn die Arbeit machen lassen, da ich mich da nicht auskenne. Und mir ein Feedback eines Anwaltes zu holen.

    Was Hardware angeht ein ähnliches Spiel (evtl auch mit Anwalt), wobei man hier wahrscheinlich eingrenzen kann zwischen - ja, ich darf/ ja, ich darf - aber unter gewissen Vorraussetzungen; z.B nur unmodifiziert und 1:1/nein, ich darf nicht.

    Quote from Andreas

    Interessanter wird's, wenn Du auf Basis Raspberry Pi und eines seiner Betriebssysteme eine Anwendung entwickelt hast, eine Elektronik dazu entwickelt hast, die irgendetwas zusammen machen, was Alleinstellungsmerkmal wäre - sobald es auf den Markt kommt. Das ändert zwar auch nichts bzgl. Haftung und CE etc., aber dann stehst Du auch hinter dem Produkt, weil es Dinge beinhaltet, die Du selber entwickelt hast. Du kannst auf Anpassungen selber schnell reagieren, Du kannst Innovationen selber realisieren. Bei kompletter Inanspruchnahme von Arbeiten Dritter entfällt dies.


    Und wenn ich alles selber mache, sprich mir meine Platine designe, bedrucke, bestücke und löte, und dazu dann ein Programm schreibe, kann ich es ohne bedenken, auch wenn die Rechneinheit quasi ein Raspberry Pi ist, vertreiben.

    Oder hast du das so gemeint?

  • Wenn Du auf dem deutschen Markt bleibst, waere das wahrscheinlich ein guter Einstieg. In USA aber z.B. muss man sich noch um (Software-)Patente kümmern. Dennoch braucht man als In-Verkehr-Bringer dasCE-Zeichen. Es gibt aber Firmen, die einem ein Selbstbau CE-Zertifizieren. Das kostet etwa 1000,- bis 1500,- EURO für ein mittleres Projekt mit nicht zu vielen Platinen. Ist also natuerlich machbar. Warum auch nicht. Wenn Du eine GmBH gegründet hast, ist das mit der Haftung auch begrenzt (naemlich auf die Einlage von 25000,- EURO). Dann ist Dein Privatvermögen geschützt. Die Gründung einer GmBH kann ab 1500,- Kosten, wenn man alles mögliche selbst macht. Allerdings entstehen Folgekosten, z.B, Steuerbreater, Buchführung etc... Wenn Du also ein Gerät für ca. 1000,- pro Stück verkaufen kannst, dann würde es sich wahrscheinlich ab eine Stückzahl von 30 pro Jahr lohnen.

    Als Alternative: Verkaufe einen Bausatz. (= weniger Haftung, da Du eigentlich nur Zwischenhändler für die Bauteile bist, und Autor für die Zusammenbauanleitung.)

  • Hallo Andreas,

    was die Software und das Gesamtkonzept betrift, gibt es absolut nichts dran auszusetzen. Bei der Elektronik sehe ich das anders. Ich entwickle meine Leiterplatten zwar selbst, aber wenn ich für ein Projekt eine Leiterplatte oder ein Modul zukaufe, dann habe ich daran das Eigentum erworben und kann damit machen was ich will. Dazu zählt auch das Teil im Origal oder veränderter Form wieder zu verkaufen, zu verschenken oder in mein Projekt aufzunehmen und das fertige Projekt zu verkaufen. Für Hardware ist es nicht üblich irgend welche Nutzungsbeschränkungen zu vereinbaren.

  • Hallo PasiB,


    Und wenn ich alles selber mache, sprich mir meine Platine designe, bedrucke, bestücke und löte, und dazu dann ein Programm schreibe, kann ich es ohne bedenken, auch wenn die Rechneinheit quasi ein Raspberry Pi ist, vertreiben.

    2013 hatte ich ein Entwicklungsprojekt in der Industrie erhalten, nachdem die Qualifizierung einschlägiger Hardware aus diversen Gründen scheiterte. Die Wahl der Mittel blieb mir überlassen. Ich habe mich ganz schnell für einen RPi als Basis entschieden. Nachdem der zentrale Algorithmus nach zwei Stunden emsigsten Programmierens funktioniert hatte und erkennbar war, das das Gesamtprojekt aus fachlichen Gründen eigentlich nicht mehr scheitern könnte, habe ich die zentralen Projektideen dem Auftraggeber vorgestellt.
    Er hatte nichts gegen einen Raspberry Pi - ich musste nur ein "gescheites Netzteil" anstelle des sonst üblichen Krempels auftreiben.

    Die Entwicklung von Hardware, Schaltung, Steuerung und Software, Lötarbeiten und das Ganze in ein Industriegehäuse zu packen, hatte ich kostenlos erbracht (war auch nicht so der Aufwand). Kostenlos deswegen, weil ich die Rechte an dem System behalten wollte. Das hat sich bis dahin bei dem Kunden noch kein Entwickler getraut. Mich hat dann die anschließende Computersystem-Validierung (CSV) des entstandenen Computersystems auch rein finanziell mehr gereizt.


    Um auf Deine Frage zurückzukommen, wenn Du der Rechteinhaber und geistige Eigentümer eines überwiegenden Anteils der Komponenten bist, dann sieht die rechtliche Betrachtung ganz anders aus. Aber auch hier empfiehlt sich der Gang zum Anwalt (ggf. Verletzung von Patentrechten, eigene Anmeldung eines Patentes oder Gebrauchsmusterschutz etc.).

    Beste Grüße

    Andreas

    Ich bin wirklich nicht darauf aus, Microsoft zu zerstören. Das wird nur ein völlig unbeabsichtigter Nebeneffekt sein.
    Linus Torvalds - "Vater" von Linux

    Linux is like a wigwam, no windows, no gates, but with an apache inside dancing samba, very hungry eating a yacc, a gnu and a bison.

  • Wenn Du Dich mit Deiner Einstellung da mal nicht täuschst, Aro ...

    Wenn das im privaten Umfeld (also Einzelstück) geschieht, dann dürfte Deine Vorstellung zutreffen.
    Ein Hersteller kann Dir imho aber sehr wohl den gewerblichen Umbau und Weiterverkauf seiner Produkte untersagen. Der hat ja schliesslich einen Ruf zu verlieren oder evtl. eine ähnliche Idee in der Schublade (auch wenn Du ihn evtl. erst drauf gebracht hast).
    Ich würd's nicht drauf ankommn lassen ...

    btw: "one per customer" ist auch eine gravierende Nutzungs-Einschränkung - gilt aktuell aber bei allen Lieferanten des Zero.

    cu,
    -ds-

  • Hi Dreamshader,


    Wenn Du Dich mit Deiner Einstellung da mal nicht täuschst, Aro ...

    Letztes Jahr hatte ich ein Projekt. Der Auftragnehmer wollte ein größere Anlage mit unzähligen Komponenten zahlreicher Hersteller und Sublieferanten zusammenstellen. Als man dachte, dass alles vorhanden wäre, wurde mit dem Zusammenbau begonnen. Nachdem alles stand und miteinander sinnvoll verbunden war, sollte ich dann eine Qualifizierung durchführen. Mich wunderte einiges an dem ganzen Prozedere. Irgendwie lief alles schleppend, hier gebremst und dort getrödelt. Dann wieder blinder Aktionismus woanders. An einem Tag erreichte mich eine eMail, die mir weitergeleitet wurde. Ein großer Hersteller (dessen Name ich jetzt nicht nennen möchte - gibt garantiert Ärger) schrieb, dass er keine Vorstellung darüber habe, wann die zwei bestellten Platinen geliefert werden könnten.
    Ich bin dann sofort aus dem Projekt ausgestiegen, weil ich mich vom Auftraggeber verschaukelt fühlte. Die Qualifizierung hätte so nämlich nie ernsthaft begonnen werden dürfen. Die Installation ist unvollendet.


    Ich würd's nicht drauf ankommn lassen ...


    :thumbs1:

    Beste Grüße

    Andreas

    Ich bin wirklich nicht darauf aus, Microsoft zu zerstören. Das wird nur ein völlig unbeabsichtigter Nebeneffekt sein.
    Linus Torvalds - "Vater" von Linux

    Linux is like a wigwam, no windows, no gates, but with an apache inside dancing samba, very hungry eating a yacc, a gnu and a bison.

  • Nur damit kein Mißverständnis aufkommt:
    es ist imho ein Riesenunterschied, ob ich gewerblich z.B. "getunte Raspis" verticke oder ob ich anbiete "Raspis zu tunen" ...
    Letzeres kann die Foundation wohl nicht verhindern, beim ersten wäre ich mir da nicht so sicher.

    //EDIT: Andreas: das ist imho noch die harmlose Form der Verweigerung (durch angebl. Lieferengpass).
    wend:


    ... Als Alternative: Verkaufe einen Bausatz. (= weniger Haftung, da Du eigentlich nur Zwischenhändler für die Bauteile bist, und Autor für die Zusammenbauanleitung.)


    Hast Du da mal belastbare Quellen dazu? Das glaube ich nämlich auch nicht. Du bist da imho genauso haftbar, wenn das Gerät ordnungsgemäß zusammengebaut wurde. Mal ganz abgesehen vom Stress mit den Kunden, die das Ding dann falsch aufbauen. Evtl. weiß dag ja da was dazu ...
    Anders sähe es imho nur aus, wenn Du ausschliesslich Schalt- und Bestückungsplan lieferst ...

    cu,
    -ds-


  • ...
    Was Hardware angeht ein ähnliches Spiel (evtl auch mit Anwalt), wobei man hier wahrscheinlich eingrenzen kann zwischen - ja, ich darf/ ja, ich darf - aber unter gewissen Vorraussetzungen; z.B nur unmodifiziert und 1:1/nein, ich darf nicht.


    Und wenn ich alles selber mache, sprich mir meine Platine designe, bedrucke, bestücke und löte, und dazu dann ein Programm schreibe, kann ich es ohne bedenken, auch wenn die Rechneinheit quasi ein Raspberry Pi ist, vertreiben.

    Oder hast du das so gemeint?

    Hardware machen ist in D nicht so einfach. Die Bundesregierung hat vor einigen Jahren die WEEE ins leben gerufen. Angeblich zur vermeidung von Elektroschrott.
    Dank der WEEE sind aber nur noch große Firmen in der Lage Elektrogeräte für den Endkunden herzustellen. z.B. kannst Du nach dem Verkauf Deiner ersten Platine verpflichtet werden einen Elektroschrottkontainer in einem Hamburger (oder Münchener) Hinterhof für 9000 Euro zu entsorgen.


  • wend:


    Hast Du da mal belastbare Quellen dazu? Das glaube ich nämlich auch nicht. Du bist da imho genauso haftbar, wenn das Gerät ordnungsgemäß zusammengebaut wurde.

    Grundsätzlich haftet man auch für Bausätze - lediglich fällt der Haftungsumfang i.d.R. wesentlich geringer aus als bei einem vollständigen Gerät. Zudem kann man in den Sicherheitshinweisen zu seinem Produkt gewisse "erahnte" Gefahrenquellen ausschließen, weil das Gesetz dies zuläßt. Nicht ohne Grund beinhalten die Sicherheitsdatenblätter meiner Bausätze Hinweise darauf, daß die Bausätze nix für Kinder sind, weil sie spitze Teile enthalten die auch verschluckt werden können, sie nur für Kleinspannungen verwendet werden dürfen, obgleich die Kriechstrecken bei üblichen Verschmutzungsklassen mehrere 100V zuließen, man sich an einem Lötkolben verbrennen kann...
    Bei fertigen Geräten kann ich nicht so einfach eine harmonisierte Norm zur elektrischen Sicherheit von Meß- und Prüfmitteln (als ein Beispiel) ausschließen. Und wenn jetzt einer meint, er deklariert den "elektrischen Bausatz" eben als "Kinderspielzeug", um die für "Elektrogeräte" geltenden harmonisierten Normen der EU zu umgehen, der kommt vom Regen in die Traufe.

    Aber selbst der Begriff des Bausatzes wird schwammig verwendet. So handelt es sich nicht um einen Bausatz sondern ein Gerät, wenn der "Bausatz" alle Teile enthält, um daraus ein fertiges Gerät zu bauen. Als Beispiel werden häufig RC-Flugmodelle o.ä. angeführt. Hier handelt es sich bereits - laut WEEE - um ein Gerät. Selbst wenn es der Kunde zusammenklebt und -lötet. Aus Sicht der EMV-Veträglichkeit handelt es sich jedoch nicht um ein Gerät, welches (sinnvoll) CE-zertifizierbar wäre. Das liegt einfach daran, daß der Hersteller (besser gesagt der Inverkehrbringer) nie weis, mit welchen Fehlern der Kunde das Gerät zusammenbaut und ob es dann noch seine zur Zertifizierung definierten Grenzwerte einhält. Hier stehen zwei "Gesetze" im Widerspruch zueinander. Auf die Umsetzung/Einhaltung WEEE's durch die Stiftung EAR, zusammengesetzt aus Lobbyisten der Elektrogroßindustrie, möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen.
    Auch wäre es ein Trugschluß anzunehmen, ein Gerät als Dienstleistung zu erstellen. D.h. man verkauft einen Bausatz, welcher aus einzelnen Bauteilen besteht und lötet diesen in einem zweiten Schritt im Auftrag des Kunden als "Dienstleistung" zusammen. Bewußt hat das Gesetz hier das Wort "Inverkehrbringer" gewählt. Und Inverkehrbringer ist derjenige, welcher die Grenze zwischen "gewerblich" -> "privat" überschreitet. Mit dem Akt der Übergabe des zusammengelöteten Gerätes an den Kunden wird man demnach Inverkehrbringer.

    Es gibt quasi nur eine "billige" Möglichkeit, elektrische Geräte oder "bestückte Platinchen" in den Markt zu bringen. Und zwar indem man die Gesetze (fast) gesamthaft umgeht und sie als Privatmann verkauft. Da hier der Übergang "gewerblich" -> "privat" ja nicht stattfindet, greifen die vorgenannten Gesetze auch nicht. Die Sache verstößt aber gnadenlos gegen das Wettbewerbsgesetz, da man sich somit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den gewerblichen Verkäufern verschafft (WEEE, CE, Verpackungsverordnung, Produkthaftung, ...). Das die Gesetzesauslegung von der Elektroindustrie in erster Instanz erst so "kleingewerbeunfreundlich" geschaffen wurde ist (leider) einerlei. Im einfachsten Fall riskiert man dabei eine Abmahnung mit empfindlicher Geldbuße und wird nach unterzeichneter Unterlassungserklärung wohl besser die Finger davon lassen. Aber auch der Fiskus könnte hier als Kläger auftreten...

    Ich kann dem TE nur dringend empfehlen mal einige Stunden allein in ein WEEE- und CE-Studium zu investieren und die sich daraus ableitenden Fragestellungen für seine Produkte zu beantworten. Ein (kleines) Produkt ist schnell entwickelt und gefertigt, dann jedoch geht die (entwicklungsunfreundliche) Arbeit erst richtig los!

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