Datenschutzerklärung für Zuhause?

Heute ist Stammtischzeit:
Jeden Donnerstag 20:30 Uhr hier im Chat.
Wer Lust hat, kann sich gerne beteiligen. ;)
  • Hallo Forum,

    das Thema Hausmation ist doch finde ich ein weitläufiges Thema. Von nur mal Licht ein/aus bis hin zu Bluetooth erkannt pi steuere ist ja alles dabei.

    Müsste man nicht den Gästen die z.b. zum Geburtstag erscheinen hier eine Solche Erklärung vorlegen?

    Ich meine der letzte Beitrag handelt ja von Camera und co.

    Was meint Ihr? Schon von der Sache Recht am eigenem Bild und so.

    Lars

  • "Betreten auf eigene Gefahr" Schild aufhängen?! ;) Ich weiss nicht, ob es irgend welche Gesetze diesbezüglich gibt, die das eigene Haus/Grundstück betreffen. Ausserhalb des Grundstücks ist es ohne Einverständnis desjenigen nicht erlaubt, soweit mir bekannt. Deinen Gästen kannst du ja sagen das dein Haus verwanzt ist und ggf. deaktivieren, falls das gewünscht wird.

  • Moin MagicBird,

    nach meinem Kenntnisstand über die DSGVO, darfst du, in Deutschland, soviel fotografieren wie du willst.

    ABER du darfst die Bilder nicht veröffentlichen!! Dazu muss man eine schriftliche Einverständnis haben.

    Das KUG(Kunsturhebergesetz) greift hier nicht. Wurde in Deutschland nicht berücksichtigt.

    Ganz Spitzfindige werden nun sagen, das das Abspeicher der Bilder auf einen Datenträger schon Datenverarbeitung ist. Und die ist ja, ohne Einwilligung nicht erlaubt.

    Aber in ein paar Monaten ist das alles klarer........

    Gruss Bernd

    Ich habe KEINE Ahnung und davon GANZ VIEL!!
    Bei einer Lösung freue ich mich über ein ":thumbup:"
    Vielleicht trifft man sich in der RPi-Plauderecke.
    Linux ist zum Lernen da, je mehr man lernt um so besser versteht man es.

    • Offizieller Beitrag

    Bernd mit dem KUG hast Du recht, allerdings ist es grundsätzlich abhängig von der Prominenz, die zu der Geburtstagsfeier ein- und ausgeht und wo veröffentlicht wird. Bilder/Videos von Personen, von denen ein öffentliches Interesse ausgeht, konnten (imho bisher) ohne weiteres durchaus veröffentlicht werden (In abhängigkeit der Menschenwürde dieser). Wenn ich die DSGVO richtig verstanden habe, dann bleiben die bisherigen Gesetze bestehen, nur die Strafen haben sich verschärft. ;) Aber ja, besser ist es, sich ein schriftliches Einverständnis zu holen. Hinterher werden möglicherweise mündliche Vereinbarungen abgestritten, wenn dem Gast ein Foto "unvorteilhaft" erscheint.

  • Muss man denn jeden Mist öffentlich machen? Guck mal hier, ich habe Geburtstagsgäste. Wow! Und hier, das ist mein Frühstück. Wow! Und dort, $Beliebige_Nebensächlichkeit. Wir brauchen keine Kriege, wir löschen uns alle durch Verblödung aus. Zwar wahrscheinlich nicht durch fehlende Nachkommen, wenn die aber zu dumm zum Geradeauslaufen sind.....Na gute Nacht. Mich! regt! sowas! auf! ;)Grüße, STF

  • Art. 2 Abs. 2 DSGVO:

    ... Danach findet die Verordnung keine Anwendung, wenn natürliche Personen personenbezogene Daten ausschließlich zur ausübung persönlicher oder familiärer Tätigkeiten erheben. ...

    Im privaten Bereich ändert sich durch die DSGVO recht wenig / gar nichts.

    Wenn Video-/Webkameras installiert sind, sollte das bei der Grundstücksgrenze (Eingangstor) gekennzeichnet sein, damit ein Betroffener die Möglichkeit hat, der Erfassung zu entgehen.

    Anfragen ausserhalb des Forums (Mail o.ä.) werden ignoriert!

  • @DG8BR

    Datenerfassung durch IP- Kameras bzw. das aufnehmen von Bilder und Videos ist nicht gleich "Datenverarbeitung ". Das Thema ist aber von je her schon kompliziert. Bei mir sind auch einige Kameras im Dauereinsatz und überblicken auch das Gartentor. Ein Hinweis am Eingang bei öfftl. Gebäuden ja, aber bei mir zu Hause- nö.

    Hier auf meinem Hof hat keiner was verloren und meine Besucher kennen die Anlage. Außerdem sind die ersten 3 Kameras von der Straße auch zu sehen.

    Da gibt es etliche Artikel zu im Netz, wo Gerichte zitiert werden. Man sollte dann nicht die Bilder auf der Homepage haben.

    Interessant fand ich diese - Quelle - aus dem Jahr 2014:

    Zitat

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 29. September 2014, Az. 11 LC 114/13) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Ausschaltung von acht Videokameras und die Löschung der auf dem Videoserver gespeicherten Videobilder dieser Kameras angeordnet werden kann.

    Videoüberwachung in Bürogebäude muss nicht ausgeschaltet werden

    Zitat

    Videoüberwachung in Bürogebäude muss nicht ausgeschaltet werden

    Die Richter nahmen eine umfangreiche Abwägung vor. Sie kamen zu dem Schluss, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht verletzt würden.

    Fotos und Videoaufnahmen im Rahmen einer Videoüberwachung seien grundsätzlich personenbezogene Daten im Sinne von § 3 Abs. 1 BDSG. Entscheidend sei, dass der Zweck der Videoüberwachung gerade darin bestehe, die auf den Bildern festgehaltenen Personen zu identifizieren.

    Eine Einwilligung nach § 4a Abs. 1 BDSG liege nicht vor. Jedoch sei die Überwachung und Speicherung der Bilddaten durch § 6b BDSG gerechtfertigt.

    Ich speichere auch alles und das wird nach 2 Wochen automatisch gelöscht...

    Ich habe eine Raspi Beere 3 und freue mich, dass sie läuft. Ich programmiere gern und freue mich wenn es auch funktioniert. Aber grundsätzlich hab ich keine Ahnung davon :conf:

    Bitte löscht nie dieses Forum! Hier steht alles drin was ich mir merken muss!

  • dann sollte ich wohl ein schild an der tür anbringen und nach einem gewissen zeit Raum die technik aufbauen.

    Ich will ein Türspion mit Camera einbauen, da unsere Jungs noch zu klein für den eigentlich Spion sind und dann kommt ein monitor ran und das bild kann ich via netzwerk speichern und betrachten, wer gerade oder über den Tag hin geklingelt hat.

    lars

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