Die Regelung bezieht sich auf Unternehmen, deren Geschäftsmodell es ist, Daten Dritter anzubieten, die urheberrechtlich geschützt sind.
Eigentlich ist es unverantwortlich, hier mit aufgeschnappten Halbsätzen Panik zu machen.
Wenn hier urheberrechtlich geschützte Werke veröffentlicht würden, ohne Ursprung und Quellen zu nennen, wäre das bereits jetzt schon strafbar. Es ändert sich also gar nichts!
Schlecht recherchiert würde ich sagen.