Die Definition der Instandhaltung ist irrelevant, da auch diese wie auch immer definierten Tätigkeiten, nur von befähigten Personen ausgeführt werden dürfen. Also eben nicht von Laien.
Jetzt mal aus reiner Neugier gefragt: Welchem Teil des Gesetzestextes entnimmst Du das? So wie ich das als juristicher Laie lese, ist der einzige Teil, der bestimmt, wer etwas machen darf, Satz 5 in Absatz 2, der eben bei "Instandhaltungsarbeiten" nicht gilt. Alle anderen Teile zumindest dieses Paragraphen beziehen sich doch nur darauf, wie etwas gemacht werden muß. Oder lese ich da irgendwo falsch?