Quote
Das Bkw habe ich kürzlich beim MaStR angemeldet. Ich weiß nict, ob der Netzbetreiber darauf jetzt irgendwie reagiert evtl. frage ich mal selber nach. Einen kostpieligen Zählertausch oder einen Zähler, den ich gar nicht auslesen kann, will ich jedenfalls nicht. Da behalte ich lieber den alten.
Wenn ein Strom einspeisendes gerät gemeldet wurde, ist der Netzbetreiber durch verschiedenen, nicht nur das Einspeisegesetz betreffenden Paragraphen verpflichtet, einen Zähler einzubauen, der diesen eingespeisten Strom zählen kann
Dieser Zählerwechsel ist dann gesetzlich vorgeschrieben und für den Kunden kostenlos.
Was kommen könnte, wäre ein höherer Jahres-Satz für den Betrieb und die Ablesung.
Da schon ein digitaler Zähler vorhanden ist, ist dieser etwas höhere Satz (20€/a anstatt von 6€/a (oder waren es 12?) für Ferrariszähler, nicht gerechtfertigt.
ich möchte auch kein Smartmeter
Dafür speist du scher zu wenig ein und beziehst auch zu wenig Strom, so gibt es für den Messstellenbetreiber aktuell keine rechtliche Grundlage, ein SMGW¹ zu forder und einzubauen.
(Kommen wird es, in 7 Jahren, oder so)
¹ SMGW: SmartMeter GateWay, ein immer wieder aufgeführtes SmartMeter so gibt es nicht.
Die Kombination aus digitalem Zähler (einer mME, modernen Messeinrichtung) und einem SMGW ist eine 'smarte Messeinrichtung', die man, wenn man sich nicht an die Definitionen halten möchte, als SmartMeter bezeichnen könnte.
SmartMeter können auch digitale Zähleinrichtungen sein, die man selber einbauen kann. Doch das ist nicht das, was laut Gesetz eine 'smarte Messeinrichtung' ausmacht.