Das mit der Betriebserlaubnis und dem Risiko ist alles richtig beschreiben.
Von RP
ZitatJede elektrische Anlage kann von einem Berechtigten (Meister, Ingenieur) nach VDE abgenommen werden. Der prüft die Anlage auf korrekten Anschluss und auf Fehlermöglichkeiten und bescheinigt die elektrische Ungefährlichkeit der Anlage .
Ergänzend bleib zu sagen:
Der haftet auch für das was er da macht und hat üblicherweise eine entsprechende Haftpflichtversicherung.
Zusätzlich hat der Errichter -also DU- an einer solchen Steuerung ein CE Zeichen anzubringen und eine Konformitätserklärung zu unterschreiben. (Bedeutet: dass er (DU) erklärt alle anerkannten Regeln der Technik eingehalten zu haben Z.B. DIN und VDE Vorschriften)
Der Verband der Sachversicherer (VDS) hat da noch ein paar Kleinigkeiten zum ferngesteuerten Einschalten von Energie. (VDS2839 kann vom Server der Versicherungen heruntergeladen werden)
Solange nichts passiert ein - Null Problem
Wenns passiert solltest Du nachweisen können, dass Du mindestens an ein gefahrfreies Ausbrennen Deiner Steuerung gedacht hast.
Gruß
HIMBI